Allgemeine Geschäftsbedingungen und Teilnahmebedingungen für die Veranstaltung

DGfE-Jahrestagung der Kommission Sportpädagogik 2019 in Mainz

Veranstalter

Institut für Sportwissenschaft
Abteilung Sportpädagogik/Sportdidaktik
Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Albert-Schweitzer-Str. 22
55128 Mainz

Ticketing und Zahlungsservice

Converia GmbH („Ticketing-Partner“) 
Frauentorstr. 3 
99423 Weimar 
Germany

1. Allgemeines

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Teilnahme und den damit zusammenhängenden Ticketverkauf für obenstehende Veranstaltung, ausgerichtet durch den obenstehenden Veranstalter. Abweichende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit. 

1.2. Der Veranstalter behält sich Änderungen und Ergänzungen dieser Reglungen vor. Mögliche Änderungen und Ergänzungen erhalten Gültigkeit durch die Veröffentlichung auf dieser Internetseite. 

1.3. Das Angebot richtet sich ausschließlich an volljährige Personen.

2. Anmeldung und Vertragsschluss

2.1. Die Anmeldung zur Teilnahme an der Veranstaltung ist ausschließlich über die Konferenz Management & Ticketing Plattform Converia des Ticket-Partners, der Converia GmbH, möglich. 

2.2. Der Veranstalter gibt mit den auf der Website gemachten Angaben ein Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der Teilnehmer nimmt sein Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages an, indem er den Bestellvorgang vollständig durchführt und in der letzten Bestellmaske auf den Button „Anmeldung abschließen“ klickt. Die wirksame Annahme des Angebots durch den Teilnehmer setzt voraus, dass der Teilnehmer in der Bestellmaske alle erforderlichen Felder ausgefüllt (jeweils durch „*“ gekennzeichnet) und diese AGB akzeptiert hat. 

2.3. Der Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt erst zustande, nachdem der Ticketing-Partner die Anmeldung gegenüber den Teilnehmern schriftlich via E-Mail bestätigt hat. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt gleichfalls für die Aufhebung der Schriftformklausel. 

2.4. Die Teilnehmerzahlen können begrenzt sein oder ausschließlich „auf Einladung“. Die Anmeldungen werden der Reihenfolge des Zahlungseingangs nach berücksichtigt. Sollte die Teilnahme wegen Überbelegung nicht möglich sein, erhalten Sie unverzüglich eine Benachrichtigung.

3. Preise

3.1. Der in der Teilnahmebescheinigung genannte Preis ist der Endpreis und gegenüber dem Teilnehmer verbindlich. 

3.2. Alle Preise enthalten soweit erforderlich die fällige Umsatzsteuer. Zusätzliche Liefer- und/oder Versandkosten fallen nicht an, soweit sie nicht gesondert ausgewiesen sind. 

3.3. Sofern Sonderpreise für Ermäßigungen (Studenten, Senioren, Schwerbehinderte usw.) gewährt werden, ist dies ebenfalls gesondert ausgewiesen. Werden keine Ermäßigungen ausgewiesen, können diese auch nicht gewährt werden. Die Ermäßigung ist unter Vorlage eines ordnungsgemäßen Nachweis (Studentenausweis, Personalausweis mit Altersnachweis, Schwerbehindertenausweis im Sinne der Schwerbehindertenausweisverordnung) zu gewähren. Der Nachweis muss vor Beginn der Veranstaltung erbracht werden. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, muss zu Beginn der Veranstaltung vom Teilnehmer die Differenz aus dem Vollpreis und dem ermäßigten Preis nachentrichtet werden, damit er zutrittsberechtigt ist.

4. Zahlung

4.1 Die Zahlung erfolgt über die jeweils auf der Website angegebenen Wege. Soweit sich daraus zusätzliche Gebühren ergeben, sind diese gesondert ausgewiesen. Sämtliche Preise und Gebühren sind unverzüglich bei Vertragsschluss fällig und spätestens am Veranstaltungstag. 

4.2. Falls die Zahlung per Rechnung möglich ist: Zahlt der Teilnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung nicht, kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Veranstalter von dem Vertrag zurück, verliert der Teilnehmer damit seinen Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung. Durch die Überweisung entstehende Gebühren trägt der Teilnehmer. 

4.3. Falls die Zahlung per Lastschrift möglich ist: Bei der Zahlung per Lastschrift wird der Teilnehmer beim Zahlungsprozess aufgefordert die Bankdaten (Kontoinhaber, Kontonummer, BLZ, Bankinstitut) einzugeben. Die hinterlegte Bankverbindung wird in den darauffolgenden Werktagen in Höhe des Ticketbetrags inkl. möglicher Versandkosten belastet. 

4.4. Falls die Zahlung per Kreditkarte möglich ist: Bei der Zahlung per Kreditkarte (MasterCard, Visa) wird der Teilnehmer beim Zahlungsprozess aufgefordert die Kreditkartendaten einzugeben. Das zugehörige Kreditkartenkonto wird in der Folgezeit in Höhe des Ticketbetrags inkl. möglicher Versandkosten belastet. Bitte beachten Sie, dass auf Ihrer Kreditkartenabrechnung folgender Verwendungszweck erscheint: 

converia.de/ticketing        Weimar        DE 

4.5. Sollte eine Zahlung rückbelastet werden (z.B. wegen fehlender Deckung des bei der Bestellung angegebenen Kontos,), hat der Teilnehmer jeglichen Schaden bzw. jegliche Aufwendung zu ersetzen, der/die aus der Rückbelastung entstehen. Hierzu gehören insbesondere die Bankgebühren sowie jeweils eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro pro Rückbelastung für die Bearbeitung durch den Veranstalter. Bei einem ungerechtfertigten Chargeback (Rückbelastung) der Kreditkarte werden Bearbeitungskosten in Höhe von 50,00 Euro berechnet. Im Falle der Rückbelastung ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag sofort zurückzutreten. Der Teilnehmer verliert damit seinen Anspruch auf Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung. Weitergehende Ansprüche des Veranstalters gegen die Teilnehmer werden dadurch nicht berührt.

5. Widerrufsrecht

5.1. Widerrufsbelehrung 
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Widerrufsrecht: 
Ist der Teilnehmer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB kann er seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Hierzu besteht die Möglichkeit, unter Angabe der Ticket-ID eine E-Mail zu senden. Die Teilnehmer nutzen hierzu die folgenden Kontaktdaten: 

Converia Event Ticketing 
Converia GmbH 
Frauentorstr. 3 
99423 Weimar 
info@converia.de 

Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten des Veranstalters gemäß Art. 246 § 2 i. V. m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie den Pflichten gem. § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. 

Widerrufsfolgen: 
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Teilnehmer die empfangene Leistung sowie Nutzung (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, hat er der Veranstalter insoweit Wertersatz zu leisten. Verpflichtung zur Erstattungen von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Teilnehmer mit der Absendung der Widerrufserklärung und für den Veranstalter mit deren Empfang. 
Ende der Widerrufsbelehrung 
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5.2. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Veranstalter mit ausdrücklicher Zustimmung der Teilnehmer vor Ende der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung beginnt oder die Teilnehmer die Leistungserbringung selbst veranlassen.

6. Änderungen, Rücktritt/Storno

6.1. Für nachträgliche Rechnungsumschreibungen und Umbuchungen werden 20,00 Euro als Bearbeitungsgebühr durch den Veranstalter erhoben.

6.2. Möchte der Teilnehmer an der Veranstaltung nicht teilnehmen, so hat er seinen Rücktritt vom Vertrag schriftlich oder per E-Mail gegenüber dem Veranstalter zu erklären. 
a) Bei Rücktritt/Storno bis zu 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird die Teilnahmegebühr unter Einbehaltung einer Bearbeitungsgebühr von 10% erstattet. 
b) Bei Rücktritt/Storno bis zu 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird die Teilnahmegebühr unter Einbehaltung einer Bearbeitungsgebühr von 50% erstattet. 
c) Bei Rücktritt/Storno von weniger als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgt keine Erstattung. 

6.3. Wenn der angemeldete Teilnehmer die Veranstaltung aus gesundheitlichen Gründen oder wegen eines Unfalls nicht besuchen kann, hat der Teilnehmer die Möglichkeit eine Ersatzperson für die Teilnahme anzugeben. Die Bearbeitungsgebühr für die Umbuchung beläuft sich auf 20,00 Euro. 

6.4. Ein weiteres Stornorecht des Teilnehmers wird nur aus wichtigem Grund gewährt. In diesem Fall erfolgt keine Erstattung. 6.5. Dem Vertragspartner bleibt das Recht vorbehalten, einen geringeren Aufwand zu beweisen.

7. Leistungen

7.1. Der Umfang der vertraglichen Leistung im Rahmen der jeweiligen Veranstaltung ergibt sich aus den jeweiligen Informationsunterlagen, gegebenenfalls vorhandenen Anmeldeformularen und der Teilnahmebestätigung des Veranstalters. 

7.2. Werden Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht, hat der Teilnehmer Anspruch auf Abhilfe. Mängel müssen unverzüglich angezeigt werden. Ansprüche auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr aufgrund offensichtlich nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung, sind innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Veranstaltung geltend zu machen. 

7.3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, im Veranstaltungsprogramm kurzfristig inhaltliche Änderungen vorzunehmen, soweit das notwendig ist und der Gegenstand der Veranstaltung dadurch nicht eingeschränkt wird, sowie in Ausnahmefällen einen Ersatzreferenten zu bestellen. Über die jeweiligen Änderungen wird der Teilnehmer rechtzeitig informiert. 

7.4 Anreise, Übernachtung und Verpflegung sind im Veranstaltungsangebot nicht enthalten, es sei denn, Leistungen dieser Art sind in der Veranstaltungsbeschreibung ausdrücklich aufgeführt. Nimmt ein Vertragspartner ordnungsgemäß angebotene Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, so entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr. 

7.5. Ein Anspruch auf Entwicklung teilnehmerspezifischer Problemlösungen besteht nicht.

8. Absage der Veranstaltung / Terminänderungen

8.1. Bei zu geringer Teilnehmerzahl und aus anderen dringlichen Gründen kann der Veranstalter die Veranstaltung verschieben, absagen oder mit anderen Veranstaltungen zusammenlegen. Dies gilt auch für Rahmen- und Abendprogramme. 

8.2. Im Fall der Absage einer Veranstaltung erstattet der Veranstalter die geleistete Zahlung zurück. Den Termin kann der Veranstalter insbesondere bis zu 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn absagen, wenn die in der Veranstaltungsbeschreibung genannte Mindesteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Versendungskosten und sonstige Zusatzgebühren werden nur erstattet, wenn die Absage der Veranstaltung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters beruht. 

8.3. Für den Fall der Terminverlegung ist der Teilnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Veranstalter verpflichtet sich, die Vertragspartner über eine der bei den Buchungen genannten Adressen (postalisch, per E-Mail, per Telefon usw.) nach eigenem Ermessen unverzüglich zu informieren. Die Übersendung einer solchen Information gilt als ausreichend. Etwaige vergebliche Reisekosten, Hotelbuchungen usw. werden vom Veranstalter nur erstattet, wenn die Nicht-Information des Teilnehmers über die Absage der Veranstaltung auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht. 

8.4. Im Falle einer Absage wird die Teilnahmegebühr innerhalb von 14 Tagen in voller Höhe zurückerstattet. Dasselbe gilt bei Rücktritt des Teilnehmers aufgrund der oben genannten Gründe.

9. Urheber- und andere Rechte

9.1. Die Vorträge und ausgegebenen Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur für den persönlichen Gebrauch verwendet werden. Nutzungsrechte werden nur durch ausdrückliche schriftliche Nutzungsrechtseinräumung übertragen. Eine Vervielfältigung, Verbreitung, Verarbeitung oder öffentliche Wiedergabe jeglicher Art ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf der schriftlichen Genehmigung des Veranstalters. 

9.2. Ton- und Videoaufzeichnungen und Beschreibungen von der Veranstaltung, den Veranstaltungsergebnissen im Ganzen oder in Teilen sind nicht gestattet.

10. Bildmaterial/Fotografien

10.1. Die Teilnehmer der Veranstaltung willigen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien unwiderruflich und unentgeltlich darin ein, dass der Veranstalter berechtigt ist, Bild- und/oder Tonaufnahmen seiner Person, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen, erstellen, vervielfältigen, senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen.

11. Haftung

11.1. Die Haftung des Veranstalters aus vertraglichen, vertragsähnlichen, gesetzlichen, deliktischen oder sonstigen Rechtsgründen wird ausgeschlossen. Der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen haften auch nicht für Störungen gleich welcher Art, die durch Umstände außerhalb ihres Einflussbereiches hervorgerufen werden. 

11.2. Für Schäden haftet der Veranstalter nur dann, wenn dieser oder einer seiner Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer Hauptvertragspflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung des Veranstalters der Höhe nach auf den vorhersehbaren Schaden, höchstens auf den Betrag des Teilnehmerpreises beschränkt; ferner ist eine Haftung für Folgeschäden und mittelbare Schäden ausgeschlossen. 

11.3. Eine Haftung für Schäden, die bei der An- und Abreise zu den Veranstaltungsorten entstehen, sowie für Verluste und Unfälle ist ausgeschlossen.

12. Datenschutz

12.1. Der Teilnehmer kann die Veranstaltungs-Website grundsätzlich besuchen, ohne personenbezogene Daten zu hinterlassen.
 Personenbezogene Daten werden nur dann erhoben, wenn der Teilnehmer diese von sich aus (z.B. bei der Nutzung von Diensten der Website wie dem Kauf von Tickets oder der Registrierung bei der Veranstaltung, der Zusendung einer Mitteilung über die Website oder der Anmeldung als Nutzer der Website) mitteilt. Darüber hinaus werden keine personenbezogenen Daten erhoben. 

12.2. Die für eine Veranstaltung (z.B. bei dem Kauf von Tickets oder der Registrierung bei einer Veranstaltung) erhobenen Daten von Teilnehmern werden vom Veranstalter ausschließlich zur Erfüllung der eigenen Geschäftszwecke gespeichert, verändert und übermittelt. Dies ist für die Vertragsdurchführung notwendig (z.B. für die Kontrolle des Einlasses bei der Veranstaltung). 

12.3. Mit Zustimmung zu diesen AGB erklärt der Teilnehmer: Ich willige ein, dass meine personenbezogenen Teilnehmerdaten vom Veranstalter in maschinenlesbarer Form gespeichert und im Rahmen der Zweckbestimmung der Organisation der Veranstaltung erhoben, genutzt, verarbeitet und auf der Teilnehmerliste der Veranstaltung für jedermann öffentlich zugänglich angezeigt werden können. Ich kann dies direkt auf der Teilnehmerübersicht nach der Teilnehmerregistrierung ausblenden oder per E-Mail gegenüber dem Veranstalter jederzeit widerrufen.

13. Ergänzende Bestimmungen

13.1. Der Veranstalter weist darauf hin, dass neben den eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Konferenz Management & Ticketing Plattform Converia durch Teilnehmer der Converia GmbH ergänzend gelten und damit Bestandteil vorausgegangener Regelungen sind. Diese sind unter folgendem Link zur Verfügung gestellt: http://express.converia.de/agb

14. Schlussbestimmungen

14.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechtes (CISG) und sonstiger Rechtsvorschriften, die aufgrund oder in Ausführung von zwischenstaatlichen Vereinbarungen, bzw. von Rechtsvorschriften supranationaler Einrichtungen deutsches Recht sind, soweit sie nicht zwingenden Charakter haben. Dies gilt auch für Ansprüche aus vor- und nachvertraglichen Schuldverhältnissen sowie gesetzlichen Ansprüche, die mit vertraglichen, bzw. vor- und nachvertraglichen Ansprüchen konkurrieren. 

14.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages. 

14.3. Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters. 

14.4. Gerichtsstand ist soweit gesetzlich zulässig der Sitz des Veranstalters. 

Stand: Mai 2012