Im Folgenden finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Konferenzmanagement- und Ticketing-Plattform Converia durch Teilnehmer.
1.1 Die Converia GmbH („Converia“) stellt mit der Software Converia Express („Converia“) eine internetbasierte Konferenz Management & Ticketing Plattform zur Verfügung, mit der private und professionelle Veranstalter („Veranstalter“) Veranstaltungen, Events, Konferenzen, Kongresse oder ähnliches („Veranstaltungen“) organisieren können.
1.2. Veranstalter können für diese Veranstaltungen unter anderem Teilnehmer registrieren, Tickets verkaufen und diese über Converia abrechnen lassen. Converia stellt seine Dienste unter verschiedenen Top-Level-Domains sowie unter verschiedenen Sub-Domains und Aliases dieser Domains ("Converia-Websites") zur Verfügung. Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer, dem Veranstalter und Converia, unabhängig davon, welche der Converia-Websites der Teilnehmer nutzt.
1.3. Mit dem Kauf eines Tickets auf einer Converia-Website akzeptieren Sie ("Teilnehmer") die nachfolgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Konferenz Management & Ticketing Plattform Converia durch Teilnehmer“ ("AGB").
1.4. Das Angebot richtet sich ausschließlich an volljährige Personen.
2.1. Durch den Kauf eines Tickets oder der Registrierung für eine Veranstaltung auf den Converia-Websites entsteht nur zwischen dem jeweiligen Teilnehmer und dem jeweiligen Veranstalter ein Kaufvertrag hinsichtlich des Besuchs der Veranstaltung. Converia ist selbst nicht der Veranstalter, sondern übernimmt im Namen und Auftrag des jeweiligen Veranstalters die Abwicklung des Ticketverkaufs. Converia haftet demnach insbesondere nicht für eine Insolvenz des Veranstalters oder den Ausfall einer Veranstaltung.
2.2. Für die Durchführung der vom Veranstalter angebotenen Veranstaltung gelten möglicherweise zusätzliche AGB des jeweiligen Veranstalters. Converia hat hierauf keinen Einfluss. Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass er sich vor dem Kauf des Tickets über eventuell existierende AGB des Veranstalters informiert.
2.3. Der Teilnehmer sichert zu, dass er zum Zeitpunkt der Registrierung volljährig ist, so es sich bei ihm um eine juristische oder natürliche Person handelt.
3.1. Die Informationen über die jeweilige Veranstaltung, die Anzahl der verfügbaren Tickets, der Ticketpreis sowie die verfügbaren Zahlungsmethoden richten sich ausschließlich nach den Einstellungen, die der jeweilige Veranstalter bei der Erstellung des Angebots für die Veranstaltung auf der Converia-Website gegenüber Converia gemacht hat. Converia hat auf diese Einstellungen keinerlei Einfluss; die Verantwortung für die Richtigkeit der Einstellungen obliegt dem Veranstalter.
3.2. Der Veranstalter gibt mit den in Ziffer 3.1 gemachten Angaben ein Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der Teilnehmer nimmt sein Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages an, indem er den Bestellvorgang vollständig durchführt und in der letzten Bestellmaske auf den Button „Anmeldung kostenpflichtig abschließen“ klickt. Die wirksame Annahme des Angebots durch den Teilnehmer setzt voraus, dass der Teilnehmer in der Bestellmaske alle erforderlichen Felder ausgefüllt (jeweils durch „*“ gekennzeichnet) und diese AGB akzeptiert hat. Unverzüglich nach Vertragsschluss erhält der Teilnehmer eine Bestätigungs-E-Mail über den Abschluss des Kaufvertrages. Der Teilnehmer ist verpflichtet, Converia zu unterrichten, wenn er diese Bestätigungs-E-Mail nicht oder nicht rechtzeitig erhalten hat.
3.3. Converia ist berechtigt, eine Bestellung des Teilnehmers zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Teilnehmer gegen vom Veranstalter oder von Converia aufgestellte spezifische Bedingungen verstößt, auf die im Rahmen des Vorverkaufs hingewiesen wurde, oder diese zu umgehen versucht. Die Erklärung der Stornierung/des Rücktritts kann auch konkludent durch Gutschrift der gezahlten Beträge erfolgen. § 350 BGB findet keine Anwendung.
4.1. Der Gesamtkaufpreis für ein Ticket kann den ausgewiesenen Ticketpreis übersteigen. Der Gesamtkaufpreis errechnet sich aus dem durch den Veranstalter bestimmten Preis pro Ticket. Auf der Converia-Website wird angezeigt, ob der Ticketpreis inklusive oder exklusive Umsatzsteuer ist. Abhängig von der Vereinbarung, die Converia mit dem jeweiligen Veranstalter getroffen hat, werden die Gebühren für die Abwicklung des Ticketkaufs auf den Ticketpreis aufgeschlagen und dann bei der Bestellung im Ticketshop separat angezeigt.
4.2. Der Gesamtkaufpreis ist nach Erhalt der Bestätigungs-E-Mail sofort zur Zahlung fällig.
4.3. Bitte beachten Sie, dass auf Ihrer Kreditkartenabrechnung folgender Verwendungszweck erscheint:
Datum converia.de/ticket Weimar DE Betrag
5.1. Unmittelbar nach Zahlungseingang oder nach Bestellung (nur bei Kauf auf Rechnung) verschickt Converia ein gekauftes Ticket an die vom Teilnehmer bei der Bestellung angegebene postalische oder elektronische Adresse, sofern nichts anderes vereinbart wurde (z.B. Aufbewahrung der Tickets am Veranstaltungsort).
5.2. Ein fehlerhaft ausgestelltes Ticket wird von Converia gegen Rückgabe des bereits gelieferten fehlerhaften Tickets ersetzt. Es obliegt dem Teilnehmer, die Richtigkeit des an ihn verschickten Tickets selbst zu überprüfen, um ggf. rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn eine Ersatzlieferung von Converia zu veranlassen.
5.3. Elektronische Tickets können vom Teilnehmer jederzeit nochmals angefordert werden oder im Bereich „Conference Control Center C3“ der Converia-Website abgerufen werden.
5.4. Postalisch versendete Tickets, welche nicht beim Teilnehmer angekommen sind, werden von Converia ausschließlich nochmals versendet, sofern der Teilnehmer zusichert, die Tickets nicht erhalten zu haben. Ein entsprechendes Formular für die Zusicherung stellt Converia auf Anfrage zur Verfügung.
5.5. Dem Teilnehmer abhanden gekommene oder zerstörte Tickets, welche postalisch versendet wurden, werden durch Converia nicht ersetzt.
6.1. Wird eine Veranstaltung abgesagt oder verschoben, so bestimmt sich das Recht des Teilnehmers ein schon gekauftes Ticket zurückzugeben nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie den Vereinbarungen, die der Teilnehmer mit dem Veranstalter getroffen hat.
6.2. Ist der Teilnehmer zur Rückgabe eines Tickets berechtigt, so wird Converia dem Teilnehmer den schon gezahlten Kaufpreis nach Maßgabe der Vereinbarung mit dem Veranstalter innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt des zurückgegebenen Tickets erstatten, wenn Converia das Ticketentgelt noch nicht an den Veranstalter ausgezahlt hat. In diesem Fall wird der Veranstalter direkt den gezahlten Kaufpreis erstatten.
7.1. Die Verantwortung über die Belehrung des Widerrufsrechts liegt beim Veranstalter, da dieser Kaufvertragspartner des Teilnehmers hinsichtlich des Ticketkaufs ist. Ohne Gewähr wird darauf hingewiesen, dass dem Teilnehmer das gesetzliche Widerrufsrecht in Deutschland nur zusteht, wenn der Teilnehmer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und das Ticket nicht im Rahmen der Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit erwirbt und der Veranstalter die Veranstaltung im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit veranstaltet.
8.1. Die Haftung von Converia aus vertraglichen, vertragsähnlichen, gesetzlichen, deliktischen oder sonstigen Rechtsgründen wird ausgeschlossen. Converia und ihre Erfüllungsgehilfen haften auch nicht für Störungen gleich welcher Art, die durch Umstände außerhalb ihres Einflussbereiches hervorgerufen werden. Insbesondere gilt dies für einen Ausfall oder eine Störung der Telekommunikationsleitung oder Stromversorgung.
8.2. Für Schäden haftet Converia nur dann, wenn diese oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Converia oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer Hauptvertragspflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von Converia der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, höchstens auf den Betrag des Teilnehmerpreises beschränkt; ferner ist eine Haftung für Folgeschäden und mittelbare Schäden ausgeschlossen.
8.3. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
8.4. Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche gegen Converia beträgt ein Jahr, außer der Teilnehmer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.
9.1. Der Teilnehmer kann die Converia-Websites grundsätzlich besuchen, ohne personenbezogene Daten zu hinterlassen.
Personenbezogene Daten werden nur dann erhoben, wenn der Teilnehmer diese von sich aus (z.B. bei der Nutzung von Diensten der Websites wie dem Kauf von Tickets oder der Registrierung bei Veranstaltungen, der Zusendung einer Mitteilung über die Websites oder der Anmeldung als Nutzer der Websites) mitteilt. Darüber hinaus werden keine personenbezogenen Daten erhoben.
9.2. Die für eine Veranstaltung (z.B. bei dem Kauf von Tickets oder der Registrierung bei einer Veranstaltung) erhobenen Daten von Teilnehmern werden vom Veranstalter ausschließlich zur Erfüllung der eigenen Geschäftszwecke gespeichert, verändert und übermittelt. Dies ist für die Vertragsdurchführung notwendig (z.B. für die Kontrolle des Einlasses bei der Veranstaltung).
9.3. Mit Zustimmung zu diesen AGB erklärt der Teilnehmer:
Ich willige ein, dass meine personenbezogenen Teilnehmerdaten vom Veranstalter in maschinenlesbarer Form gespeichert und im Rahmen der Zweckbestimmung der Organisation der Veranstaltung erhoben, genutzt, verarbeitet und auf der Teilnehmerliste der Veranstaltung für jedermann öffentlich zugänglich angezeigt werden können. Ich kann dies direkt auf der Teilnehmerübersicht nach der Teilnehmerregistrierung ausblenden oder per E-Mail gegenüber dem Veranstalter jederzeit widerrufen.
10.1. Für sämtliche über Converia-Websites abgewickelte Ticketkäufe gelten im Verhältnis von Converia und dem Teilnehmer ausschließlich diese AGB. Der Einbeziehung von AGB des Teilnehmers wird ausdrücklich widersprochen.
10.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechtes (CISG) und sonstiger Rechtsvorschriften, die aufgrund oder in Ausführung von zwischenstaatlichen Vereinbarungen, bzw. von Rechtsvorschriften supranationaler Einrichtungen deutsches Recht sind, soweit sie nicht zwingenden Charakter haben. Dies gilt auch für Ansprüche aus vor- und nachvertraglichen Schuldverhältnissen sowie gesetzlichen Ansprüche, die mit vertraglichen, bzw. vor- und nachvertraglichen Ansprüchen konkurrieren.
10.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.
10.4. Erfüllungsort ist der Sitz von Converia.
10.5. Gerichtsstand ist soweit gesetzlich zulässig der Sitz von Converia.
Stand: Mai 2012